Fernbleiben vom Unterricht
Sollte Ihr Kind ausnahmsweise einmal dem Unterricht aus persönlichen Gründen fernbleiben, muss das rechtzeitig und im Vorhinein mit der Schule abgesprochen sein:
- einen Tag kann die Klassenlehrerin freigeben.
- eine Freistellung bis zu 5 Tagen kann von der Direktion genehmigt werden.
- für eine Freistellung über 5 Tage muss ein Antrag an den Landesschulrat gestellt werden. Dazu wenden sie sich bitte an die Direktion.